Abrechnungsmöglichkeiten
Qualitätsgesicherte Sport- und Bewegungstherapie in der Onkologie
Aktuell bestehen folgende Optionen, um Krebspatient*innen einen Zugang in eine Sport- und Bewegungstherapie zu ermöglichen:
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Selektivverträge
Vereinzelt besteht zwischen der Krankenversicherung der Patientin oder des Patienten und einer Behandlungseinrichtung ein Selektivvertrag zur Abrechnung der qualitätsgesicherten Sport- und Bewegungstherapie (z.B. OTT®). In diesem Fall erfolgt eine Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Kostenübernahme im Rahmen der Selektivverträge. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail.
2
Einzelfallentscheidungen
Zusätzlich zu den Selektivverträgen können die Kosten für eine qualitätsgesicherte Sport- und Bewegungstherapie in Einzelfallentscheidungen von der Krankenversicherung übernommen werden. Hierfür muss ein Antrag auf Kostenübernahme an die jeweilige Krankenkasse gestellt werden.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Kostenübernahme im Rahmen der Einzelfallentscheidungen. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail.
3
„Blaues Rezept“ (private Krankenversicherung)
4
Ein Rezept für Krankengymnastik am Gerät (KGG-Rezept) als aktuell ergänzende Möglichkeiten.
(Stand: 05/2024)
Erstellt am: 14.05.2024
Nächste geplante Aktualisierung: fortlaufend
Bearbeitung Content: Annalena Wehner, MSc Angewandte Gesundheitswissenschaften
Autor*in:
- Dr. Anika Berling-Ernst (Sportwissenschaften)
- Dr. Kathrin Hegenberg (Gesundheitswissenschaften)
- PD Dr. phil. Thorsten Schmidt (Leiter Supportivangebote Sport- und Bewegungstherapie)
- Melanie Reitz (MSc Sportwissenschaften)
Recherche, Qualitätssicherung und Inhaltliche Freigabe:
- Antonia Köser (MSc Gesundheitswissenschaften)
An der Evaluation der Website beteiligt: IMPLEMENT-Konsortium